Meister im Gastgewerbe // IHK
Meister im Gastgewerbe: Küchen-, Restaurant-, und Hotelmeister
"Bachelor of Restaurantmanagement"
"Bachelor of Hotelmanagement"
"Bachelor of Professional Cooking and Kitchenmanagement"
Vorbereitungslehrgänge für alle drei Meisterprüfungen
An unserer staatlich anerkannten Hotelberufsfachschule finden zweimal jährlich Vorbereitungslehrgänge zu den Meisterprüfungen der IHK für München und Oberbayern statt, im Frühjahr und im Herbst. Die Vorbereitung findet in drei Teilen, dem grundlegenden, dem handlungsspezifischen sowie dem praktischen Teil statt.
Die Dauer dieser Fortbildungsmaßnahme beträgt jeweils 14 Wochen. Darin sind zwei Wochen Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung integriert. Dies enfällt für diejenigen Teilnehmer, die diese Prüfung nach AEVO (Ausbildereignungsverordnung) bereits abgelegt haben.
Aufbauend auf die anerkannten Ausbildungsberufe der Gastronomie und Hotellerie erwerben die Lehrgangsteilnehmer die höchste berufliche Qualifizierung, den Meisterbrief.
Entsprechend der Kürze der Vorbereitungszeit ist die Zeit des Lehrgangsbesuches gefüllt mit harter Arbeit. Nach langen Jahren wieder einmal die Schulbank zu drücken, ist für einen großen Teil der angehenden Meister ungewohnt. Nach kurzer Eingewöhnung wird der tägliche Gang zur Ausbildungsstätte zur Routine,die häusliche Nacharbeit zur unabdingbaren Notwendigkeit.
Unterrichtet und von der Kammer geprüft wird in den Lernbereichen laut Anlage.
Der gesamte Lehrgang, einschließlich des AdA-Kurses, umfasst ca. 660 Stunden à 45 Minuten. Eine Fülle anspruchsvollen Stoffes muss natürlich verarbeitet werden und das verlangt von jedem Teilnehmer vollstes Engagement, d. h. es ist unmöglich, diesen Lehrgang “nebenbei” zu absolvieren.
Verdienstausfall (bzw. Urlaub) und die Unterrichtsgebühren, Material- und Lehrbücherkosten bedeuten neben den persönlichen Entbehrungen zusätzliche Aufwendungen, die alle dem einen Ziel dienen, die höchste berufliche Qualifizierung, den Meistertitel, zu erhalten.
Gerade eine Dienstleistungsbranche wie die Gastronomie, in der der vielfach geforderte Sachkundenachweis für Wirte und Hoteliers noch immer nicht obligatorisch ist, nimmt derart qualifizierte Kräfte mit offenen Armen auf, sind sie doch die Eckpfeiler einer Wachstumsbranche, die einer Bevölkerung mit wachsender Freizeit ihre Dienste zur Verfügung stellt.
Prüfung durch die IHK für München und Oberbayern
1. Zur Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer
- die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen”
und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
oder
- in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist.
3. Zur Prüfung im Prüfungsteil “Praktische Prüfung” ist zuzulassen, wer
- den Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” und den Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” abgelegt hat
und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
oder
- in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier weitere Jahre Berufspraxis nachweist.
4. Der Prüfungsteil “Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen”
ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen” erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
5. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe sollen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den
in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
6. Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Prüfungsteil “Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen”
(Ausbilderschein) ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. mehr…
| Vorbereitsungslehrgang “Ausbildereignung” |
|
| Berufs- und Arbeitspädagogischer Teil | 100 |
Der Lehrgang “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” umfasst ca. 230 Stunden à 45 Minuten
| Vorbereitungslehrgang “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” |
|
| 1. Volks- und Betriebswirtschaft | 40 |
| 2. Rechnungswesen | 45 |
| 3. Recht und Steuern | 80 |
| 4. Unternehemensführung | 65 |
| Gesamtdauer (in Stunden) | 230 |
Der Lehrgang “Handlungsspezifische Qualifikationen” ca. 330 Stunden à 45 Minuten.
| Vorbereitungslehrgang “Handlungsspezifische Qualifikationen” für Hotelmeister |
|
| 1. Gäste beraten, empfangen und beherbergen | 110 |
| 2. Mitarbeiter führen und fördern | 50 |
| 3. Abläufe planen, durchführen und kontrollieren | 50 |
| 4. Produkte beschaffen und pflegen | 50 |
| 5. Planen, Organisieren und Vermarkten von Leistungen | 100 |
| Gesamtdauer (in Stunden) | 360 |
| Vorbereitungslehrgang “Handlungsspezifische Qualifikationen” für Küchenmeister |
|
| 1. Mitarbeiter führen und fördern | 50 |
| 2. Abläufe planen, durchführen und kontrollieren | 25 |
| 3. Produkte beschaffen und pflegen | 70 |
| 4. Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden | 120 |
| 5. Gäste beraten und Produkte vermarkten | 50 |
| Gesamtdauer (in Stunden) | 315 |
| Vorbereitungslehrgang “Handlungsspezifische Qualifikationen” für Restaurantmeister |
|
| 1. Gäste betreuen und beraten | 90 |
| 2. Mitarbeiter führen und fördern | 50 |
| 3. Abläufe planen durchführen und kontrollieren | 50 |
| 4. Produkte beschaffen und pflegen | 90 |
| 5. Gäste bewirten | 80 |
| Gesamtdauer (in Stunden) | 360 |
Die Unterrichtsgebühren sind 14 Tage vor Lehrgangsbeginn nach Zugang der endgültigen Bestätigung und Rechnung durch den Veranstalter zur Zahlung auf Kontonummer 23-107 212 (BLZ 701 500 00), Stadtsparkasse München fällig, spätestens jedoch mit Kursbeginn.
Mündliche Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Für den Fall tariflicher Änderungen oder wirtschaftlicher Teuerungen behält sich die Schulleitung vor, die Gebühren den Verhältnissen entsprechend zu berechnen.
Wenn Sie bestimmte persönliche und finanzielle Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Aus- oder Weiterbildung an der Hotelberufsfachschule Kermess auch staatlich finanziell gefördert werden.
Unter www.das-neue-bafoeg.de bzw. www.meister-bafoeg.info erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen zum BaföG inklusive eines BaföG-Rechners.
Weitere Informationen erhalten Sie ebenso über die kostenlose Info-Hotline: 0800 2236341
Übernachtung im angeschlossenen Hotel ist bei rechtzeitiger Reservierung möglich.
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