Kosten für Schulgeld, Zusatzangebote und Ermäßigungsmöglichkeiten
Kosten für Schulgeld
3-, 4- und 5-stufige Wirtschaftsschule
Klasse | Gesamtbetrag | durschnittl. Schulgeld pro Monat |
Klasse 6 | 2.640,00 € | 220,00 € |
Klasse 7 | 2.640,00 € | 220,00 € |
Klasse 8 | 2.760,00 € | 230,00 € |
Klasse 9 | 2.760,00 € | 230,00 € |
Klasse 10 | 2.940,00 € | 245,00 € |
2-stufige Wirtschaftsschule
Klasse | Gesamtbetrag | durschnittl. Schulgeld pro Monat |
Klasse 10 | 2.940,00 € | 245,00 € |
Klasse 11 | 3.120,00 € | 260,00 € |

Zusatzkosten
Für das laufende Schuljahr fallen zusätzlich folgende Kosten an:
Einschreibgebühr | einmalig bei Einschreibung fällig | 50,00 € |
EDV-Gerätebenutzungsgebühr | jährlich, fällig mit erster Schulgeldrate | 60,00 € |
Sportstätten- und Sportgerätenutzungsgebühr inkl. Unfallversicherung | jährlich, fällig mit Büchergeld | 80,00 € |
Prüfungsgebühr | einmalig im Abschlussjahr fällig | 40,00 € |
Büchergeld | Betrag von Anzahl der entrichteten Bücher abhängig. Genauer Betrag folgt mit Büchergeldrechung Mitte November des laufenden Schuljahres | ca. 240,00 € |
Kosten für Zusatzangebote
Zusatzangebot | Gesamtbetrag | monatl. Beitrag |
Fußballförderklassen | 2.160,00 € | 180,00 € |
Kunstförderklassen | 2.160,00 € | 180,00 € |
Coaching | 150,00 € | ein Schein á 10 Stunden |
Ganztagesbetreuung | 1.490,00 | 149,00 € |

Möglichkeiten für Ermäßigungen
Es kann vorkommen, dass Eltern in eine angespannte finanzielle Situation
geraten.
Für diesen Fall ist es ratsam, bei der Privatschule nach der Möglichkeit einer Schulgeldermäßigung für das laufende Schuljahr, evtl. auch für länger, anzufragen.
Bei längerfristigen Engpässen ist gut zu wissen:
Die Erziehungsberechtigten sollten ihre Bedürftigkeit nachweisen können.
- z. B. Nachweise über das Einkommen und die Vermögensverhältnisse.
- Anhaltspunkt für eine Bedürftigkeit kann beispielsweise ein
Anspruch auf Lebensunterhalt nach dem SGB XII sein. Alle Unterhaltspflichtigen werden hier mit einbezogen.
- Beträge, welche den Eltern über diese Grundsicherung hinaus zur Verfügung stehen, sollten vorrangig zunächst für die Schulgeldbeiträge aufgewendet werden.
Bei der Bewerbung um einen Schulplatz stellt die Bedürftigkeit der Eltern noch keinen Anspruch auf Aufnahme dar.
Üblicherweise gibt es an einer Privatschule neben den staatlichen Vorgaben für ein Aufnahmeverfahren schulspezifische Kriterien, die entscheidend dafür sind, ob die Schule für das Kind die richtige ist, und ob die individuellen Vorstellungen von Eltern und Kind mit den Konzeptionen der Schulen übereinstimmen.
Die privaten Schulen können nur ein begrenztes Kontingent an Ermäßigungsplätzen einrichten.