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Infoabend der Wirtschaftsschule am 20.07.2023

ab 19:00 bis ca. 21:00 Uhr

Kosten für Schulgeld, Zusatzangebote und Ermäßigungsmöglichkeiten

Kosten für Schulgeld

Das Schulgeld an unserer Wirtschaftsschule ist ein Schuljahresbeitrag, der auf 12 Monate aufgeteilt wird. Die erste Schulgeldrate wird im September und die letze Schulgeldrate wird im August des laufenden Schuljahres fällig.

3-, 4- und 5-stufige Wirtschaftsschule

Klasse Gesamtbetrag durschnittl. Schulgeld pro Monat
Klasse 6 2.640,00 € 220,00 €
Klasse 7 2.640,00 € 220,00 €
Klasse 8 2.760,00 € 230,00 €
Klasse 9 2.760,00 € 230,00 €
Klasse 10 2.940,00 € 245,00 €

2-stufige Wirtschaftsschule

Klasse Gesamtbetrag durschnittl. Schulgeld pro Monat
Klasse 10 2.940,00 € 245,00 €
Klasse 11 3.120,00 € 260,00 €

Zusatzkosten

Für das laufende Schuljahr fallen zusätzlich folgende Kosten an:

Einschreibgebühr einmalig bei Einschreibung fällig 50,00 €
EDV-Gerätebenutzungsgebühr jährlich, fällig mit erster Schulgeldrate 60,00 €
Sportstätten- und Sportgerätenutzungsgebühr inkl. Unfallversicherung jährlich, fällig mit Büchergeld 80,00 €
Prüfungsgebühr einmalig im Abschlussjahr fällig 40,00 €
Büchergeld Betrag von Anzahl der entrichteten Bücher abhängig. Genauer Betrag folgt mit Büchergeldrechung Mitte November des laufenden Schuljahres ca. 240,00 €

Kosten für Zusatzangebote

An unserer Wirtschaftsschule wird ein vielfältiges und an den Stundenplan angepasstes Zusatzangebot den Schülerinnen und Schülern angeboten.

Zusatzangebot Gesamtbetrag monatl. Beitrag
Fußballförderklassen 2.160,00 € 180,00 €
Kunstförderklassen 2.160,00 € 180,00 €
Coaching 150,00 € ein Schein á 10 Stunden
Ganztagesbetreuung 1.490,00 149,00 €

Möglichkeiten für Ermäßigungen

Private Schulen müssen Schulgeld erheben, da ihnen der Staat nur einen Teil der Kosten, wie er sie für Schüler öffentlicher Schulen aufwendet, über Zuschüsse erstattet.

Es kann vorkommen, dass Eltern in eine angespannte finanzielle Situation
geraten.

Für diesen Fall ist es ratsam, bei der Privatschule nach der Möglichkeit einer Schulgeldermäßigung für das laufende Schuljahr, evtl. auch für länger, anzufragen.

Bei längerfristigen Engpässen ist gut zu wissen:

Die Erziehungsberechtigten sollten ihre Bedürftigkeit nachweisen können.

  • z. B. Nachweise über das Einkommen und die Vermögensverhältnisse.
  • Anhaltspunkt für eine Bedürftigkeit kann beispielsweise ein

Anspruch auf Lebensunterhalt nach dem SGB XII sein. Alle Unterhaltspflichtigen werden hier mit einbezogen.

  • Beträge, welche den Eltern über diese Grundsicherung hinaus zur Verfügung stehen, sollten vorrangig zunächst für die Schulgeldbeiträge aufgewendet werden.

Bei der Bewerbung um einen Schulplatz stellt die Bedürftigkeit der Eltern noch keinen Anspruch auf Aufnahme dar.

Üblicherweise gibt es an einer Privatschule neben den staatlichen Vorgaben für ein Aufnahmeverfahren schulspezifische Kriterien, die entscheidend dafür sind, ob die Schule für das Kind die richtige ist, und ob die individuellen Vorstellungen von Eltern und Kind mit den Konzeptionen der Schulen übereinstimmen.

Die privaten Schulen können nur ein begrenztes Kontingent an Ermäßigungsplätzen einrichten.