Finanzielle Fördermöglichkeiten:

Manchmal muss man gar nicht alles alleine tragen… Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung in der Hotellerie und Gastronomie.

Kermess

Finanzielle Fördermöglichkeiten:

Manchmal muss man gar nicht alles alleine tragen… Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung in der Hotellerie und Gastronomie.

Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)

Möchten Sie sich beruflich weiterentwickeln? Wollen Sie Meister Ihres Fachs werden? Streben Sie einen anderen der mehr als 700 Aufstiegsfortbildungsabschlüsse wie den Fachwirt/in oder Meister/in im Gastgewerbe (IHK) an? Alle diese Qualifikationen entsprechen dem Niveau eines Hochschulabschlusses. Wir unterstützen Sie dabei, einen solchen Abschluss zu erreichen.

Seit mehr als 20 Jahren helfen Bund und Länder beruflichen Aufsteigerinnen und Aufsteigern ihre Fortbildung zu finanzieren. Das Aufstiegs-BAföG fördert altersunabhängig den Besuch von Vorbereitungslehrgängen bei Kermess. Hiervon haben bereits mehr als 500 Lehrgangsteilnehmer/innen profitiert.

Zwei Drittel der Weiterbildungskosten zahlt der Staat.

  • 40 % Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • 40 % Teilerlass auf das Darlehen bei Bestehen der Prüfung
  • Darüber hinaus verbesser sich für Weiterbildungen in Vollzeit die individuelle Förderung.

Angesichts der sich rasant verändernden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt ist eine gute Qualifizierung wichtiger denn je. Daher möchten wir Ihnen ans Herz legen: Fassen Sie den Mut für Ihren nächsten Qualifizierungsschritt in der beruflichen Bildung. Nutzen Sie Ihre Chancen, nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihren persönlichen beruflichen Aufstieg!

Unter www.das-neue-bafoeg.de bzw. www.aufstiegs-bafoeg.de erhalten Sie eine Vielzahl von Informationen zum BaföG inklusive eines BaföG-Rechners.

Meisterbonus

In Bayern erhält jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung in Höhe von 3.000,00 Euro.

Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 regeln die Einzelheiten für Meister­prüfungen oder gleich­wertige öffentlich-rechtliche Fortbildungs­prüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.

Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zustän­digen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn die Prüfung in Bayern nicht angeboten wird. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungs­ort müssen in Bayern liegen. Die Absolventinnen und Absolventen in Bayern werden nach bestandener Prüfung von den zu­stän­digen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung angeschrieben.

Für weitere Informationen können Sie sich an die zuständigen Ansprech­partner für Abschlüsse im Geschäftsbereich der einzelnen Ressorts wenden. Eine Aufstellung der relevanten Abschlüsse finden Sie in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Durch Ihren Arbeitgeber:

Mit der Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit ünterstützt Unternehmen mit Hilfe verschiedener Weiterbildungsprogramme durch umfassende Beratung, erweiterten Zugang zur Weiterbildungsförderung, Förderung der Lehrgangskosten sowie Arbeitsentgeltzuschüsse.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Unternehmen für seine Beschäftigten eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden anstrebt.

Neu ist, dass nicht nur die Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und älteren Menschen übernommen werden, sondern Weiterbildungen für alle Beschäftigten bezahlt werden können, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhängig vom Alter oder von anderen Faktoren.

Eine Förderung gibt es sowohl in Form eines Zuschusses zu den Lehrgangskosten der Weiterbildung als auch als Zuschuss zum Arbeitsentgelt der Mitarbeiter während der Weiterbildung.

Die Förderquoten richten sich nach der Mitarbeiteranzahl:

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten die höchsten Förderquoten. So kann die Arbeitsagentur die kompletten Weiterbildungskosten übernehmen und zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 75 Prozent für die Zeiten zahlen, in denen der Mitarbeiter an der Qualifizierungsmaßnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat.
  • Kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten erhalten Zuschüsse zu den Lehrgangskosten in Höhe von bis zu 50 Prozent. Zusätzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Höhe von bis zu 50 Prozent übernehmen.
  • Größere Unternehmen zwischen 250 und 2.500 Mitarbeitern können eine Förderung bis 25 Prozent sowohl der Lehrgangskosten als auch des Arbeitsentgelts erhalten.

Für mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de/weiterbildung-qualifizierungsoffensive