Kosten

Kosten einmalig pro Schuljahr 600,00 € Anzahlung
Kosten monatlich 275,00 € monatlich für 12 Monate (September bis August)
Gesamtkosten pro Schuljahr 3.900,00 €

BAföG und Umschulung sind möglich.

Das Schulgeld ist in 12 gleichen Raten zu begleichen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

Sollte das Studium durch höhere Gewalt oder durch einen Umstand, den die, bzw. der Studierende selbst zu vertreten hat (z. B. Verweisung von der Schule oder Verlassen der Schule auf eigenen Wunsch), vorzeitig beendet werden, so sind die Gebühren für das komplette Schuljahr zu entrichten. Mündliche Vereinbarungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

Schulgeld als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzen

Als Sonderausgaben sind 30 % des Schulgeldes absetzbar, höchstens aber 5.000,00 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Das Schulgeld wird in der Anlage Kind auf der Seite 2 eingetragen. Besteht der Kindergeldanspruch nicht für das ganze Jahr, wird der Höchstbetrag von 5.000,00 € zeitanteilig gekürzt.

Als Schulgeld absetzbar sind Ihre Elternbeiträge für die Kostendeckung des normalen Schulbetriebes. Das sind die laufenden Kosten, insbesondere für Instandhaltung, Versicherungen, Lehrmittel, für das Personal wie Lehrergehälter oder Aufwendungen für die Lehrerfortbildung usw., die Miete für die Unterrichtsräume.

Steuerbegünstigt sind auch Zahlungen an einen Förderverein, der die Beträge zur Deckung der Schulkosten an die Schule weiterleitet.