Zulassungsvoraussetzungen der IHK

1. Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) nachweist. Zugelassen wird auch, wer die übrigen Zulassungsvoraussetzungen zu einer anerkannten Fortbildungsprüfung nach §§ 53, 54 BBiG erfüllt, für die die Zulassung das Bestehen der AEVO-Prüfung voraussetzt.

2. Gliederung der Prüfung / Prüfungsfächer

Die Prüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.

Schriftliche Prüfung:

Im schriftlichen Prüfungsteil sollen Sie aus mehreren der nachfolgend genannten Handlungsfelder fallbezogene Aufgaben bearbeiten.

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Die Prüfung findet in programmierter Form (multiple-choice) statt.

Praktische Prüfung:

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von ins gesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.