Zulassungsvoraussetzungen der IHK

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen anerkannten oder landesrechtlich geregelten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis

nachweisen kann.